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Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verbrauchsdatum

Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verbrauchsdatum

In Ă–sterreich werden jedes Jahr 760.000 Tonnen an Lebensmittel weggeworfen – gut die Hälfte davon wäre vermeidbar. Ein Grund fĂĽr diese immense Zahl ist zu wenig Wissen ĂĽber Lagerung und Haltbarkeit. Vielen Menschen ist beispielsweise der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz: MHD) und Verbrauchsdatum (kurz: VD) nicht bekannt oder bewusst, weswegen diese beiden Begriffe gleichgesetzt werden.

Das MHD ist allerdings kein Verfallsdatum, sondern vielmehr ein Marker, der anzeigt, bis zu welchem Datum das ungeöffnete Lebensmittel seine typischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Konsistenz, Farbe oder Nährwerte behalten sollte – sofern das Produkt richtig gelagert wurde. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist somit ein Qualitätsdatum der Hersteller:innen und muss auch auf den Produkten angegeben werden. Dies ist durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) geregelt – einzige Ausnahme in Österreich sind alkoholische Getränke aus Weintrauben mit unter 10% Alkohol. Sobald das MHD überschritten wurde, bedeutet das also nicht automatisch, dass das Lebensmittel verdorben ist und weggeworfen werden muss! In den meisten Fällen ist es noch einwandfrei und genießbar, was ganz einfach mittels eigener Einschätzung festgestellt werden kann. „Sehen, riechen, schmecken, statt nur das MHD zu checken“ wäre hier ein angebrachtes Motto, um ein entsprechendes Urteil über die Genießbarkeit der Lebensmittel zu fällen. Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat sich 2018 diverse Lebensmittel und ihre Haltbarkeit nach Überschreitung des MHD angesehen und festgestellt, wie viel länger die Produkte tatsächlich genießbar sind als angegeben:

  • Joghurt +270 Tage
  • Räucher-Tofu +182 Tage
  • Soja-Joghurt +152 Tage
  • Eier +84 Tage
  • Kuchen +70 Tage
  • Salami +70 Tage
  • Käse +56 Tage
  • Sesamdip +14 Tage

Es gibt aber noch aktuellere Zahlen, Daten und Fakten, die eine längere Haltbarkeit der Lebensmittel belegen: Für die Juni 2020-Ausgabe hat sich das „Greenpeace Magazin“ das MHD der nachfolgenden Produkte genauer angeschaut und die Genießbarkeit nach Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatum getestet: So halten beispielsweise gekühlt gelagerte Eier ganze 112 Tage länger als das MHD angibt. Eine Salami (sowohl die klassische als auch die vegane Version) hält es 85 Tage länger aus als angegeben, eingeschweißte Falafel-Bällchen sind 49 Tage und eingeschweißte Käsescheiben 22 Tage länger genießbar. Zusätzlich analysierte Greenpeace weitere elf Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits seit Jahren überschritten war, etwa eine seit über acht Jahren abgelaufene Dose Erbsen. Alle elf Lebensmittel erzielten im Labortest „einwandfreie mikrobiologische Ergebnisse“.

Theoretisch dürfen Supermärkte Produkte nach Ablauf des MHD auch noch weiterhin verkaufen oder weitergeben, sofern sie sich von der Qualität der Lebensmittel überzeugt haben und die Konsument:innen über die Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums aufklären. Praktisch passiert dies aber so gut wie nie, wobei man festhalten muss, dass im Jahr 2013 soziale Einrichtungen in Österreich rund 11.000 Tonnen Lebensmittel übernommen, verteilt oder verkauft haben. Die Waren, die dabei gespendet werden, sind für Supermärkte oder Händler:innen zwar nicht mehr verkaufsfähig, aber noch voll genussfähig. Mehr als die Hälfte dieser Spenden kommt vom Lebensmittelhandel, die andere Hälfte ergibt sich aus Bäckereien, Großhandel, Produzent:innen, landwirtschaftliche Betriebe, Märkte und fallweise auch Privathaushalte. Diese Warenspenden überschreiten allerdings kein Verbrauchsdatum; da sieht die Situation nämlich anders aus. Das Verbrauchsdatum oder Verfallsdatum (VD) ist in Verordnungen rechtlich vorgeschrieben und betrifft mikrobakteriell leicht verderbliche Ware, die nach Überschreitung des Datums nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Der Zusatz „zu verbrauchen bis“ findet sich auf Produkten wie Frischfleisch, Rohmilch oder abgepackte Salate und ist auch von rechtlicher Bedeutung: Lebensmittel mit überschrittenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft beziehungsweise weitergegeben werden.

Lass’ dich also in Zukunft nicht von dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum abschrecken und wirf’ deine wertvollen Lebensmittel nicht weg, bevor du dich nicht selbst davon ĂĽberzeugt hast, dass sie nicht mehr genieĂźbar sind. Kaufe zudem nicht zu viel auf einmal ein, das du nicht bald verzehren kannst, um so gar nicht erst in die Situation zu kommen, dass dir Lebensmittel schlecht werden und achte auf die richtige Lagerung, um möglichst lange etwas von deinen Zutaten zu haben. Hier haben wir ĂĽbrigens eine kleine Orientierungshilfe fĂĽr dich zusammengestellt: Lebensmittel richtig lagern | Das Gramm

Quellen Text:
wwf-infobroschuere_teller-statt-tonne.pdf
Lebensmittelverschwendung – Alle Infos – Welthungerhilfe
MHD – Mindesthaltbarkeitsdatum erklärt — SIRPLUS
Mindesthaltbarkeitsdatum (greenpeace.at)
Test: So lange halten Lebensmittel wirklich – Utopia.de
Mythos 3: Der Lebensmittelhandel darf keine Lebensmittel spenden (bmlrt.gv.at)

Quelle Bild:
Unsplash © Joshua Hoehne

Dieser Blogartikel ist im Zuge des Projektes City.Food.Basket erschienen.

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